AktionärInnen
Am 21. März 2006 gründeten die Schweizer Kinaesthetics-TrainerInnen ihren Berufsverband in Form einer Aktiengesellschaft. Diese etwas aussergewöhnliche Form eines Berufsverbandes hat gegenüber der üblichen Vereinsstruktur den Vorteil, dass sie nicht nur ideell, sondern auch finanziell von den TrainerInnen getragen wird und ihnen Mitsprache und Mitverantwortung ermöglicht. Zudem erlaubt die Form der Aktiengesellschaft, den Verband als ein Geschäft mit professionellen und transparenten Strukturen zu führen.
Kinaesthetics Schweiz fühlt sich der Gemeinnützigkeit verpflichtet. Allfällige Gewinne werden vollumfänglich in die Weiterentwicklung reinvestiert. Es werden keine Dividenden ausgeschüttet.
Die Aktiengesellschaft ist so aufgestellt, dass jede Kinaesthetics-TrainerIn eine Aktie erwerben kann, wenn sie dies möchte. Mittels eines Aktionärbindungsvertrages ist geregelt, dass die Aktien nur an TrainerInnen weitergegeben werden dürfen, dass niemand mehrere Aktien besitzen darf und dass diese immer zum Nominalwert weitergegeben werden müssen. So wird der demokratische Grundgedanke der Organisation sichergestellt. Der Besitz einer Aktie ist freiwillig und nicht Voraussetzung, um als PartnerIn von Kinaesthetics Schweiz aktiv zu sein.