Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes werden in der höheren Berufsbildung schweizweit die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt.
Die neue Regelung tritt ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab dann dürfen alle bisherigen und zukünftigen AbsolventInnen einer eidgenössischen Berufsprüfung den Titelzusatz «Professional Bachelor» offiziell und ergänzend zu ihrem bisherigen Titel führen.
Für alle bisherigen AbsolventInnen gilt: Bereits ausgestellte Fachausweise behalten ihre Gültigkeit; es werden keine neuen Fachausweise ausgestellt.
Die Titelzusätze dienen der Einordnung eidgenössisch anerkannter Berufsabschlüsse auf der Tertiärstufe. Sie geben diesen Abschlüssen eine stärkere und verständlichere Position, national wie international. Ebenso soll dadurch die hohe Qualität und der praxisorientierte Charakter der eidgenössischen Berufsabschlüsse besser sichtbar gemacht werden. Ziel ist es, die Attraktivität der höheren Berufsbildung zu erhöhen und einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu leisten.
Die Titelführung von «Professional Bachelor» und «Professional Master» ist gesetzlich geregelt. Der Titelzusatz wird zwingend nach dem geschützten Titel in der jeweiligen Amtssprache aufgeführt und durch ein Komma von diesem getrennt.
Konkret lautet die korrekte Schreibweise:
Spezialist/Spezialistin für angewandte Kinästhetik mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor.