21.03.2016 
Kinaesthetics in der Pflege

Das vor einem Jahr gestartete Projekt „Kinaesthetics und RAI“ konnte erfolgreich abgeschlossen werden.
Als Resultat dieses Projektes ist es nun möglich, dass die Umsetzung von Kinaesthetics im Rahmen einer MDS-Erfassung abgebildet und bei den Kodierungen im MDS-Punkt G1 „ADL“ berücksichtigt werden kann. Das neue Merkblatt informiert über die Bedingungen, die vonseiten der Pflegenden und der Institution erfüllt sein müssen.

Wir freuen uns sehr über diese Neuerung und hoffen, dass es für viele Institutionen einen Anreiz gibt, Kinaesthetics nachhaltig zu verankern.

2.21_Merkblatt_RAI_und_Kinaesthetics.pdf